Wohnen ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen und Voraussetzung, um ein gelingendes Leben führen zu können; es ist ein Menschenrecht, das durch einen regulären, mietrechtlich abgesicherten Wohnraum zu gewährleisten ist.
Wohnungslose Menschen sind folglich einem wesentlichen Recht beraubt und auch in anderen Rechten (Recht auf Gesundheit, Recht auf Familienleben, Recht auf gesellschaftliche Teilhabe) eingeschränkt. Denn zentrale menschliche Bedürfnisse wie ausreichendes und gesundes Essen, Wärme, aber auch Erholung, Austausch und Intimität lassen sich ohne eigene Wohnung nur schwer befriedigen. Zudem beeinträchtigen schwierige hygienische Bedingungen und ein erschwerter Zugang zu gesundheitlicher Versorgung das Leben.
Folglich ist es umso wichtiger, einerseits bestehende Wohnungslosigkeit zu bekämpfen und andererseits den Wohnungsverlust durch präventive Maßnahmen zu verhindern.
Die Diakonie bietet für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Hilfe- und Beratungsangebote an, z.B. Fachberatungsstellen, Tagesaufenthalte, stationäre Einrichtungen und Notunterkünfte. Sie ist mit rund 800 Angeboten der größte deutsche Anbieter in der Wohnungsnotfallhilfe.
Kernaufgabe der Wohnungsnotfallhilfe ist die Arbeit
- mit akut wohnungslosen Personen,
- mit Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, die unsicher und/oder gewaltbedroht leben oder
- mit Menschen, die in unzulänglichen Wohnverhältnissen leben sowie
- mit Menschen, die in spezifischen Einrichtungen leben.
Wohnungslosigkeit prägt den Menschen. Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen müssen die Betroffenen ganzheitlich betrachten, Hilfekonzepte müssen fachlich fundiert und individuell angepasst werden. Dies umfasst Konzepte für Prävention, Wiedereingliederung, (Wohnungs-)Notfallhilfe und Nachsorge.
23.6.2021