Die Diakonie organisiert bundesweit Kältehilfen für wohnungslose Menschen. In den großen Städten sind Kältebusse unterwegs. Sie versorgen Wohnungslose mit heißen Getränken, Decken und Schlafsäcken. Teilweise bringen sie die Menschen auch zur Übernachtung in Notunterkünfte.
Die Kommunen sind rechtlich verpflichtet, wohnungslose Menschen ganzjährig vorübergehend unterzubringen. Die Wintermonate erfordern aber besondere Anstrengungen, um Leben und Gesundheit wohnungsloser Menschen zu schützen.
Nach dem diakonischen Verständnis umfasst die „Kältehilfe“ alle Angebote im Winter, die dazu beitragen, wohnungslose Menschen vor dem Erfrieren und den negativen gesundheitlichen Folgen von Kälte zu schützen. Dabei spielt es keine Rolle, wie bzw. durch wen diese Angebote finanziert werden.
Von „Kältehilfe“ kann immer dann gesprochen werden, wenn es für die Stadt/den Kreis/die Gemeinde ein abgestimmtes Konzept des Zusammenspiels der Hilfeangebote gibt. Zum Grundverständnis der „Kältehilfe“ gehört, dass niemand abgewiesen und alles Mögliche getan wird, um wohnungslosen Menschen einen warmen Raum zu bieten.