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Pressemitteilung: Auszahlung von SBG II-Leistung als Tagessatz darf nicht stigmatisierend sein

SGB-II-Leistungen können mittlerweile an ausgewählten Supermarktkassen ausgezahlt werden, wenn eine finanzielle Notlage eine sofortige Auszahlung erforderlich macht oder kein Konto vorhanden ist. Zukünftig sollen auch Tagessätze für obdachlose Menschen per Barcode an der Supermarktkasse ausbezahlt werden. Das Bargeld ist aus den Jobcentern bereits komplett verschwunden.

21.11.2019

Auszahlung von SGB II-Leistung als Tagessatz darf nicht stigmatisierend sein