Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) begrüßen den heute im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit veröffentlichten Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen. Für den evangelischen Wohlfahrtsverband und seinen Fachverband ist das ein wichtiger Schritt hin zu menschenwürdigen Notunterkünften. Gemeinsam fordern sie die Städte und Gemeinden auf, die Unterkünfte bedarfsgerecht auszustatten und integrationsorientiert zu gestalten. Hierzu gehört die Ausgestaltung der Räumlichkeiten für die verschiedenen Bedürfnisse – etwa für Frauen, Familien, Jugendliche und psychisch erkrankte Menschen. Daneben sollte in allen Notunterkünften eine sozialrechtliche Beratung angeboten werden. Außerdem sehen sie die Innenministerien der Länder in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Städte und Gemeinden ihre Pflichtaufgabe zur Unterbringung obdachloser Menschen rechtmäßig erfüllen.

 

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Mit dem vorgelegten Leitfaden liegt eine sehr gute Orientierungshilfe für die Einrichtung und den Betrieb von Notunterkünften für wohnungslose Menschen vor. Es muss endlich Schluss sein mit den häufig menschenrechtlich hochproblematischen Zuständen in den Unterkünften. Wenn Menschen lieber auf der Straße leben als in eine Unterkunft zu gehen, dann macht das den akuten Handlungsbedarf deutlich Notunterkünfte müssen so gestaltet werden, dass sie die soziale Integration der wohnungslosen Menschen fördern. Hierzu zählen insbesondere auch Beratungsleistungen, um wohnungslose Menschen wieder in mietvertraglich abgesicherten Wohnraum zu vermitteln.“

 

Dr. Jens Rannenberg, Vorsitzender des Evangelischen Bundesfachverbands Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET): „Wer aufgrund einer angespannten Haushaltslage bei der Ausstattung für die Unterbringung für wohnungslose Menschen spart, handelt nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch fiskalisch kurzsichtig. Denn gerade geringe Standards führen zu höheren Instandhaltungskosten, mehr Aufwendungen für die Konfliktregulierung und längeren Verweildauern im kostspieligen Notunterbringungssystem. Städte und Gemeinden sollten daher alles unternehmen, um die Notwendigkeit der Unterbringung von wohnungslosen Menschen zu verhindern. Es gilt die Prävention zu stärken, um Wohnungsverluste zu vermeiden. Es muss das Ziel sein, alle Menschen mit normalem Wohnraum zu versorgen. Daher brauchen wir vor allem mehr bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum, der auch für wohnungslose Menschen zugänglich ist.“

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28.01.2026

Pressemitteilung: Notunterkünfte menschenwürdig gestalten – Diakonie Deutschland und EBET e.V. fordern rasche Umsetzung des Leitfadens für die Unterbringung wohnungsloser Menschen

Wenn ein Mensch inhaftiert wird, stehen auch seine Angehörigen vor tiefgreifenden Herausforderungen: Sie müssen ihren Alltag neu organisieren, finanzielle Engpässe überbrücken, Kinder begleiten, emotionale Belastungen bewältigen sowie mit Stigmatisierung umgehen. Besonders Kinder leiden unter dem plötzlichen Verlust eines Elternteils und der Unsicherheit, wie es weitergeht. Schuldgefühle, Scham oder Angst vor Ausgrenzung sind für viele Angehörige ständige Begleiter.

 

Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e. V. (EBET) betont anlässlich der „Fachwoche Straffälligenhilfe“, dass Angehörige von Inhaftierten eine zentrale Rolle für die Stabilität und Resozialisierung inhaftierter Menschen spielen – und gleichzeitig selbst Unterstützung benötigen.

 

Rotraud Kießling, stellvertretende Vorsitzende des EBET und Vorsitzende des Fachausschusses Straffälligenhilfe: „Angehörige sind meist die wichtigsten Bezugspersonen für inhaftierte Menschen. Sie geben Halt und Motivation für einen Neuanfang – wenn sie selbst gestärkt und begleitet werden. Trotz bestehender Angebote gibt es immer noch Lücken, insbesondere an den Schnittstellen zwischen Justiz, Straffälligenhilfe und weiteren unterstützenden Stellen. Es braucht mehr Sensibilität und koordinierte Hilfen, damit Angehörige nicht allein gelassen werden und die soziale Teilhabe aller Betroffenen gelingen kann.“ 

 

Unter dem Titel „Die unsichtbare Strafe – Inhaftierung und Angehörige“ veranstaltet der EBET gemeinsam mit der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS) die diesjährige Fachwoche Straffälligenhilfe online am 24. und 25. November 2025. Auf der digitalen Veranstaltung diskutieren rund 100 Praktiker*innen der Straffälligenhilfe, Vertreter*innen der Verbände und Träger, Mitarbeitende der Justiz und Wissenschaftler*innen über innovative Ansätze, gute Beispiele und Lösungswege, wie Angehörige gestärkt und begleitet werden können. Unterschiedliche Perspektiven und die Erfahrungen verschiedener Angehörigengruppen – wie Kinder, Eltern und Partner*innen – werden dabei ebenso einbezogen wie Praxisansätze aus mehreren Bundesländern.

 

Rotraud Kießling: „Angehörigenarbeit ist ein zentraler Baustein erfolgreicher Resozialisierung. Nur wenn wir die Bedürfnisse von Familien und Bezugspersonen ernst nehmen und sie systematisch einbeziehen, können wir langfristig Perspektiven für alle Beteiligten schaffen.“

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24.11.2025

Pressemitteilung: Angehörige von Inhaftierten im Blick behalten – Unterstützung und Teilhabe ermöglichen

Die Resozialisierung – verstanden als (Wieder)Eingliederung in die Gesellschaft – ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eine effektive Zusammenarbeit der zuständigen staatlichen Stellen und nicht-staatlicher Akteure erfordert. Zu den zentralen nicht-staatlichen Akteuren gehört die Freie Straffälligenhilfe, die neben den justiziellen Trägern zur Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen beiträgt. Um eine gute Zusammenarbeit aller an der Resozialisierung beteiligten Akteure zu gewährleisten, ist es aus Sicht der Diakonie Deutschland und des EBET notwendig, die verschiedenen Angebote der unterschiedlichen Hilfesysteme miteinander zu vernetzen und zu koordinieren. Es bedarf einer transparenten und konkreten Festschreibung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben der verschiedenen Stellen, um nicht nur eine bloße Verhinderung von Rückfällen haftentlassener Menschen zu erreichen, sondern darüber hinaus auch ihre soziale (Re)Integration in die Gesellschaft nachhaltig zu befördern. Zudem sind die Rechtsansprüche straffällig gewordener Menschen klar zu regeln.

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13.10.2025

Straffreies Leben befördern - Zentrale Eckpunkte für Landesresozialisierungsgesetze aus Sicht der Diakonie Deutschland und des EBET e.V.

Vom 24. bis 25. November 2025 findet die diesjährige Fachwoche Straffälligenhilfe zum Thema „Die unsichtbare Strafe – Inhaftierung und Angehörige“ digital statt.

 

Auf der diesjährigen Fachwoche Straffälligenhilfe möchten wir die Auswirkungen der Inhaftierung auf Angehörige – wobei hiermit alle Personen gemeint sind, die in einer engen sozialen Beziehung zur inhaftierten Person stehen – betrachten und gute Ansätze für eine gelungene Angehörigenarbeit beleuchten. 
Wir werden die Perspektiven verschie­dener Professionen einnehmen und ihre Erkenntnisse diskutieren. Unterschied­liche Angehörigengruppen, wie z. B. Kinder, Eltern, Partner*innen, werden ebenso differenziert betrachtet wie die praktischen Ansätze und Erfahrungen in zahlreichen Bundesländern.

Wir laden Praktiker*innen der Straf­fälligenhilfe, Vertreter*innen der Verbände und Träger, Mitarbeitende der Justiz, Wissenschaftler*innen sowie ehemalige inhaftierte Menschen ein, auf der Fach­woche Straffälligenhilfe mit uns über Ansätze und Strategien für eine gute Angehörigenarbeit zu diskutieren.

 

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Je unsicherer die Unterkunftssituation wohnungsloser Menschen ist, desto unsicherer fühlen sie sich insgesamt in ihrem Leben. Das ist eine zentrale Erkenntnis der dritten Lebenslagenuntersuchung wohnungsloser Menschen, die erneut gemeinsam vom Evangelischen Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET), der Diakonie Deutschland und der Alice-Salomon-Hochschule Berlin (ASH Berlin) durchgeführt wurde. Die für die diakonischen Einrichtungen repräsentative Studie unter rund 900 wohnungslosen Erwachsenen zeigt, dass sich die Lebenslagen wohnungsloser Menschen in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert haben.

Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von Rolf Keicher.


Rolf Keicher war von Juni 2015 bis Oktober 2020 Geschäftsführer des EBET. Zuvor war er viele Jahre Geschäftsführer der Evangelischen Obdachlosenhilfe (EvO) und der Evangelischen Konferenz für Straffälligenhilfe (EKS). Zudem war er von April 1993 bis Oktober 2020 als Referent für den Bundesverband der Diakonie tätig, zunächst in Stuttgart, später in Berlin. Für seine mehr als 25-jährige Zugehörigkeit zur Diakonie wurde ihm im April 2018 das Kronenkreuz verliehen.


Rolf Keicher hat sich über viele Jahre mit Sachverstand und Empathie für die Rechte und Belange wohnungsloser und straffällig gewordener Menschen eingesetzt. Egal ob auf großer Bühne oder im kleinen Kreis – stets war er engagiert für soziale Gerechtigkeit. Seine Wärme und sein offenes Herz haben viele Menschen berührt und inspiriert. Und trotz der Schwere vieler Themen hat er sich immer seinen trockenen Humor bewahrt.


Am 23. Mai 2025 ist Rolf Keicher nach langer, schwerer Krankheit in Freiburg gestorben. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Lebensgefährtin Elke, seinen Kindern Lena und Lukas, und allen ihn liebenden Menschen. Er wird uns beim EBET als Fachmann und Mensch sehr fehlen.


Wir werden unser Engagement für wohnungslose und straffällig gewordene Menschen nun ohne ihn fortsetzen müssen. Er hätte dazu gesagt: „Das ist möglich. Aber es wird dann halt nicht so gut.“ Hoffen wir, dass er damit ausnahmsweise nicht recht haben wird.


Wir teilen mit Rolf Keicher seinen Glauben und wissen ihn nun in einer besseren Welt.


In stiller Dankbarkeit 


EBET-Vorstand und EBET-Geschäftsstelle

Ende September 2024 wurde die 3. bundesweite Befragung zu den Lebenslagen wohnungsloser Menschen in Einrichtungen der Diakonie durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Befragung werden in einer neuen Studie von ASH Berlin und EBET e.V. veröffentlicht (Mehr zu den ersten beiden Studien finden Sie hier.)

 

Bei einem digitalen Fachtag am Donnerstag, 03.07.2025, 09.30 bis 12.30 Uhr, werden wir die Ergebnisse vorstellen und diskutieren.

 

Das Programm des Fachtags finden Sie unten zum Download.

Hier können Sie sich kostenfrei anmelden.

Den Videokonferenzlink erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung.

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26.05.2025

Digitaler Fachtag Lebenslagenuntersuchung wohnungsloser Menschen

Sie sind eine Einrichtung der Diakonie, Caritas, Sozialwirtschaft oder Kirche und engagieren sich für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, indem Sie im eigenen Namen Wohnraum anmieten oder diesen aus eigenem Bestand zur Verfügung stellen?

Das neue Versicherungsprodukt „Erweiterter Mieterschutz“ der Ecclesia Versicherungsdient GmbH, das in Kooperation mit der Dachstiftung Diakonie und dem EBET e.V. entstanden ist, soll mögliche Risiken in diesem Zusammenhang minimieren. Denn im Schadensfall wird die*der Vermieter*in nicht auf die*den Bewohner*in zugehen, sondern auf Sie als seine Vertragspartner*in. Das Produkt kann auch genutzt werden, um den Bedenken potenzieller Vermieter*innen gegen die Überlassung ihres Wohnraums an die von Ihnen betreuten Personen entgegenzutreten.

Wie funktioniert die Police? Was Sie kostet? Was ist zu beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen können Sie den untenstehenden Dokumenten entnehmen.

Bei weiteren Fragen zum Produkt wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin bei der Ecclesia:

Sandra Unruhe

Telefon: +49 5231 603-6574

Telefax: +49 5231 603-606574

E-Mail: sandra.unruhe@ecclesia-gruppe.de

Mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland sind wohnungslos.

Das geht aus dem heute veröffentlichten neuen Wohnungslosenbericht der Bundesregierung hervor. Im Vergleich zum letzten Wohnungslosenbericht hat sich die Zahl der Menschen, die keinen Mietvertrag und kein eigenes Zuhause haben, somit nahezu verdoppelt. Die meisten von ihnen werden von den Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege untergebracht, etwa ein Fünftel lebt verdeckt wohnungslos bei Freunden und Bekannten oder ohne jede Unterkunft auf der Straße. Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) fordern Bund, Länder und Kommunen auf, ihre Anstrengungen zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit zu verstärken. Eine neue Bundesregierung muss den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit konsequent umsetzen und insbesondere den Zugang zu Wohnraum für wohnungslose Menschen verbessern.
 

„Jeder Mensch hat das Recht auf ein sicheres Zuhause – das ist nicht nur ein Grundbedürfnis, sondern auch eine Frage von Würde und Teilhabe“, betont Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Der neue Wohnungslosenbericht zeigt, dass wir vom Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, noch weit entfernt sind. Als Diakonie wollen und werden wir uns nicht an Wohnungslosigkeit gewöhnen. Stattdessen werden wir weiterhin mit unseren Angeboten unterstützen, wo wir können“, erklärt Ronneberger. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit biete eine gute Grundlage für die Aktivitäten der künftigen 
Bundesregierung. „Das ausgegebene Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, muss Ansporn sein, die Leitlinien des Aktionsplans mit konkreten Maßnahmen zu füllen. Wir brauchen zum Beispiel deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum gerade auch für wohnungslose Menschen. Die 

Diskriminierung wohnungsloser Menschen auf dem Wohnungsmarkt und strukturelle Barrieren wie negative Schufa-Einträge müssen abgebaut werden. Denn ein Plan allein bringt noch niemandem einen Mietvertrag“, so Ronneberger.

Dr. Jens Rannenberg, Vorsitzender des EBET, fordert, den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit endlich konsequent umzusetzen: „Dass die Bundesregierung in dieser Legislatur erstmals einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit erstellt hat, war ein überfälliges und gutes Signal. Der eingeschlagene Weg muss nun beschleunigt weitergegangen werden. Wir brauchen eine Neuausrichtung der Wohnungspolitik. Wohnungslose Menschen müssen einen deutlich besseren Zugang zu Wohnraum bekommen. Zudem muss die Prävention vor Wohnungsverlust gestärkt werden. Die nächste Bundesregierung wird hierfür Gesetzesänderungen für mehr Mieterschutz umsetzen und notwendige finanzielle Mittel bereitstellen müssen. Andere Länder zeigen uns: Es ist möglich, Obdach- und Wohnungslosigkeit gesellschaftlich zu überwinden.“

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08.01.2025

PM von Diakonie Deutschland und EBET zum Wohnungslosenbericht 2024

Unter dem Titel „Wohnst Du schon oder verzweifelst Du noch? Angemessenes Wohnen gewährleisten“ veranstaltete der EBET seinen dreitägigen Bundeskongress vom 16. bis 18. September 2024 in Frankfurt am Main. Auf der Veranstaltung diskutierten rund 180 Praktikerinnen und Praktiker der Wohnungsnotfallhilfe, Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und Träger, Mitarbeitende der Verwaltung, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie wohnungslosigkeitserfahrene Menschen über geeignete Lösungsansätze zur Überwindung der Wohnungskrise und einen besseren Zugang zu Wohnraum speziell für wohnungslose Menschen.
Die Präsentationen der Plenumsvorträge sowie der Arbeitsgruppen, die uns bisher zur Verfügung gestellt wurden, sind nun online.